Ein Bauspardarlehen ist ein langfristiges, zinsengünstiges Darlehen mit folgenden Vorteilen:
- Niedriger Fixzinssatz
- Fixe Zinsen für 18 Monate, 15 oder 20 Jahre
- Bis zu 300.000 Euro Darlehenssumme pro Person
- Lange Laufzeit von bis zu 35 Jahre
- Dank Raten-Atempause flexibel bei unerwarteten Ereignissen und nur Zinsen zahlen*
- Verschiedene Rückzahlungsmöglichkeiten
- auf Wunsch bis zu 6 Monate völlig rückzahlungsfrei - schützt vor Doppelbelastungen
- einfache und rasche Abwicklung
- Zinssatzuntergrenze und kostenlose Zinssatzobergrenze (gem. ABB) bis zum Ablauf von 20 Jahren ab Zuteilung
- Günstigere Konditionen für Kund:innen mit einem bestehenden Ansparvertrag
* Voraussetzungen für die Raten-Atempause: Gesamtlaufzeit inklusive „Raten-Atempause“ maximal 35 Jahre; Darlehen mit Grundbuch oder Ersatzsicherheiten, eine bisher geordnete Rückzahlung (keine Mahnung, keine Stundung, keine Laufzeitverlängerung) und eine maximale Belehnung von 80 % zum Zeitpunkt des Ereignisses. Die Dauer der Raten-Atempause wird individuell vereinbart. Die befristete Ratenreduzierung bewirkt eine entsprechende Verlängerung der Darlehenslaufzeit.
Zum Kaufpreis kommen Nebenkosten dazu. Diese richten sich meistens nach der Höhe des Kaufpreises. Bitte rechnen Sie mit rund 7-12 %.
Die Kaufnebenkosten im Detail:
Kaufvertragserrichtung (Rechtsanwalt, Notar): Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Vertrages und des Kaufgeschäftes und können nur vom Vertragsverfasser genau angegeben werden. | 1,5 - 7 %
|
Grunderwerbsteuer (Finanzamt) für das Erwerben der gesamten Liegenschaft (ohne Mobilien) |
3,5 % |
Gerichtsgebühr (Bezirksgericht) für das Eintragen des Eigentumsrechten |
1,1 % |
Gerichtsgebühr für die Eintragung des Pfandrechtes (Bezirksgericht), berechnet vom Pfandrechtsbetrag samt Nebengebührensicherstellung (ca. 120 % des Darlehens) | 1,2 % |
Weitere Kosten für das Beglaubigen der Unterschriften (Käufer, Verkäufer, Darlehensgeber), die bei den Grundbuchseingaben anfallenden Eingabegebühren bzw. Ausfertigungskosten und allfällige Stempelgebühren. | ca. 36 - 364 Euro |
Vermittlerprovision für das erfolgreiche Vermitteln des Kaufes (Immobilienmakler)
Wichtig: Zur Vermittlungsprovision kommen noch 20 % Umsatzsteuer. |
4 % 3 % |
Kosten für die Grundverkehrskommission |
ca. 36 - 364 Euro |
Kosten für das Vermessen und Parzellieren des Grundstückes (Geometer/Vermessungsamt) |
ca. 730 - 1.820 Euro |
Kosten für das Bewerten der Liegenschaft (Sparkasse, gerichtlich beeideter Sachverständiger) |
ca. 36 - 730 Euro |
Grundsätzlich braucht man für die Aufnahme eines Bauspardarlehens keine Bürg:in. Eine Bürg:in wird dann benötigt, wenn sich die neue Rate nicht in Ihrer Haushaltsbilanz ausgeht.
Was ist ein Bürg:in?
Ein Bürg:in ist jene Person, die meine Rückzahlungen übernimmt, wenn ich einmal meine Raten nicht selbst zahlen kann. Wer kann eine Bürgschaft übernehmen? Eine Person, die aus wirtschaftlicher Sicht fähig ist, meine Rückzahlungsverpflichtung zu tragen, kann eine Bürgschaft übernehmen.
Bauspardarlehen in der variablen Zinsphase machen die Zinsbewegungen am Kapitalmarkt mit. Ein großer Vorteil eines Bauspardarlehens ist die attraktive Zinssatzuntergrenze, sowie die kostenlose Zinssatzobergrenze (gem. ABB) bis zum Ablauf von 20 Jahren ab der Zuteilung Ihres Bauspardarlehens.
Die variable Verzinsung wird bei aktuellen Abschlüssen wie folgt ermittelt: Alle Informationen zur variablen Verzinsung finden Sie unter Punkt 3 der allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft (kurz ABBs für den Darlehenstarif).
Euribor ist die Abkürzung für Euro Interbank Offered Rate und ist der Zinssatz, den europäische Banken beim Handel von Einlagen mit festgelegter Laufzeit voneinander verlangen.
Die Euro Interbank Offered Rate wird täglich um 11 Uhr Brüsseler Zeit als ungewichteter Durchschnitt aus Briefsätzen von Interbankeinlagen erstklassiger Institute auf Basis der Transaktion von 57 Banken, darunter 47 aus dem Euroraum, 4 aus sonstigen EU-Ländern und aus 6 internationalen Banken, berechnet. Dabei werden die jeweils 15 % höchsten und tiefsten Werte eliminiert. (Quelle OeNB) Die Euribor-Tagessätze werden auf der Website des European Money Markets Institute unter „Euribor/Rates“ veröffentlicht.
Das Abschließen einer Ablebensrisikoversicherung im Zuge eines Bauspardarlehens mit grundbücherlicher Sicherstellung ist grundsätzlich freiwillig.
Beim Abschließen eines Bauspardarlehens ohne grundbücherlicher Sicherstellung ist der Abschluss einer Ablebensrisikoversicherung notwendig. Dabei gilt: Die Versicherungssumme entspricht der Darlehenssumme.
Bauspardarlehen werden hypothekarisch sichergestellt, das heißt, im Grundbuch eingetragen.
Was bedeutet eine Eintragung im Grundbuch?
Das Eintragen im Grundbuch dient dem Kreditinstitut als Sicherstellung. Wenn das Bauspardarlehen nicht mehr zurückgezahlt werden kann und keine andere Lösung möglich ist, hat die Bausparkasse das Recht, die Liegenschaft oder die Wohnung zu verwerten.
Wann wird dieser Eintrag gelöscht? Sobald das Darlehen zurückgezahlt ist, wird diese Eintragung im Grundbuch gelöscht.
Wer kümmert sich um das Löschen des Eintrages, wenn das Darlehen zurückgezahlt ist? Auf Wunsch des Kunden kümmert sich die s Bausparkasse darum, dass die Eintragung im Grundbuch gelöscht wird, sobald das Darlehen zurückgezahlt ist.
- In einem unserer österreichweiten s Bausparcenter
- In jeder Erste Bank-Filiale oder Sparkasse
- Telefonisch in unserem KundenServiceCenter unter 05 0100-29 900
- per E-Mail
Bauen, Wohnen, Renovieren & Sanieren
Mit einem s Bauspardarlehen können Sie folgende Projekte finanzieren:
- Kauf von Grundstück, Hauses oder Wohnung
- Neu-, Zu- und Umbauprojekte
- Renovierungen, (thermische) Sanierungen, Modernisierungen, Energie sparende Maßnahmen wie zum Beispiel Kachelofen, Photovoltaikanlage, Solaranlage
- Wellness- und Sicherheitseinrichtungen
- Baukostenanteile bei Miet-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen
- Kleingärten zum ganzjährigen Wohnen
- Umschuldungen oder Auszahlung von Erbteils- bzw. Scheidungsforderung in Zusammenhang mit wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen
s Bauspardarlehen für Bauen und Wohnen berechnen
s Sanierungsdarlehen berechnen
Bildung
Mit einem s Bauspardarlehen können Sie folgendes finanzieren:
- Ausgaben, die durch die Berufsausbildung oder berufliche Weiterbildung (Umschulung) der DarlehensnehmerIn selbst oder einer nahen Angehörigen ausgelöst werden.
- Zum Beispiel: Ausbildungen bei WIFI, BFI, Volkshochschulen, Maturaschulen, private und öffentliche Universitäten, Fachhochschulen, Akademien, Kollegs, Aufbaulehrgänge, Schulen für Berufstätige, …
Die Ausgaben sind nachzuweisen.
Aufwendungen für zum Beispiel Einrichtung oder Standard-Lebenserhaltungskosten werden nicht anerkannt.
Pflege
Mit einem s Bauspardarlehen können Sie folgendes finanzieren:
- Ausgaben für Pflegeeinrichtungen, medizinische Behelfe, medizinische Behandlung, Kosten für Heim- oder Pflegeplätze, Verdienstentgang, der dem nahen Angehörigen durch die Betreuung des Pflegebedürftigen entsteht. Die Ausgaben sind nachzuweisen.
Aufwendungenfür zum Beispiel die Einrichtung oder Standard-Lebenserhaltungskosten werden nicht anerkannt.
300.000 Euro pro Person - mit Eintragung im Grundbuch
Sie können ein Bauspardarlehen bis zu 300.000 Euro pro Person aufnehmen. Das Darlehen wird hypothekarisch besichert, das heißt im Grundbuch eingetragen.
Wenn Sie das Darlehen mit einer zweiten Person abschließen, können Sie bis zu 600.000 Euro bekommen.
45.000 Euro pro Person - ohne Eintragung im Grundbuch
Sie können ein s Bauspardarlehen ohne Eintragung im Grundbuch bis zu 45.000 Euro aufnehmen (nicht hypothekarisch besichert).
Sie haben beim Abschließen Ihres Bauspardarlehens eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Die Laufzeit sehen Sie in der Schuldurkunde.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne unser KundenServiceCenter weiter: telefonisch +43 (0)5 0100-29 900 oder per E-Mail.
Die Darlehensrate wird immer am 5. jedes Monats mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Bedarf, kann das Einzugsdatum auf geändert werden – z.B. immer am 10. des Monats). Bei Fragen können Sie sich gerne an unser KundenServiceCenter wenden: telefonisch 05 0100-29 900 oder per E-Mail.
Sie können Ihre Darlehenssumme aus gesetzlichen Gründen nicht erhöhen.
Gerne machen wir Ihnen ein neues Finanzierungsangebot. Bitte kontaktieren Sie dafür Ihre BetreuerIn oder unser KundenServiceCenter: telefonisch 05 0100-29 900 oder per E-Mail.