Der Jahreskontoauszug 2024

  • Wir haben die häufigsten Fragen unserer Kund:innen
    aus den letzten Jahren für Sie gesammelt.
  • Hier finden Sie viele Antworten auf Ihre Fragen.
  • Und die wichtigsten Begriffe einfach erklärt.

Die häufigsten Fragen im Überblick

Die wichtigsten Begriffe für Sie erklärt

  • Bindungsfrist: Das Ende der Bindungsfrist ist jener Tag, an dem die 6-jährige Mindestlaufzeit  oder der vereinbarte Verlängerungszeitraum des Bausparvertrags zu Ende geht. Ab diesem Tag können Sie Ihren Bausparvertrag schließen und wir Ihnen Ihr angespartes Guthaben überweisen. Bitte füllen Sie dafür unser Formular für die Auszahlung aus und schicken Sie es uns, gerne auch elektronisch.
  • Guthaben / Darlehensstand: errechnet sich aus der Summe der Beträge. Der Kontostand gilt als anerkannt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Empfang der Kontomitteilung schriftlich Einwendungen gegenüber der Bausparkasse erheben.
  • Kapitalertragsteuer: Die Kapitalertragsteuer gilt neben Geldeinlagen bei inländischen Banken auch für Zinsen auf Einlagen bei Bausparkassen. Sie beträgt derzeit 25 % der gutgeschriebenen Zinsen. 
  • Kontoführung: Die Kontoführungsgebühr ist eine Gebühr, die monatlich verrechnet wird und für die Leistungen und Aufwände, die für den Bausparvertrag anfallen, verrechnet werden.
  • SEPA-Lastschrift: Unter der SEPA-Lastschrift versteht man jenen Betrag, der automatisch von Ihrem Konto eingezogen wird. Bei Ihrem Bausparvertrag handelt es sich um die Sparraten, bei Ihrem Bauspardarlehen um die monatlichen Darlehensraten. Kann die SEPA-Lastschrift 2-mal nicht automatisch abgebucht werden, stornieren wir diese. So ersparen wir Ihnen mögliche zusätzliche Kosten Ihres Bankinstituts.
  • Staatliche Prämie: Bei prämienbegünstigten Bausparverträgen erhalten Sie zusätzlich zu den Sparzinsen jährlich die Bausparprämie für Einzahlungen bis zu 1.200 Euro. Für das Jahr 2024 beträgt die Prämie bis zu 18 Euro. Die Prämie wird Ihnen zum Jahresende gutgeschrieben, vorausgesetzt die Überweisung durch die Finanzbehörde liegt vor. 
  • Vertragsbeginn: das ist jener Tag, an dem Ihr Bausparvertrag eröffnet wurde. Bausparverträge besitzen eine 6-jährige Laufzeit (siehe auch Ende der Bindungsfrist). Das bedeutet, dass wir ihnen nach genau 6 Jahren Ihr Guthaben auszahlen können.
  • Vertragssumme: Bei Abschluss Ihres Bausparvertrages haben Sie uns Ihren gewünschten Sparbetrag bekannt gegeben. Auf Basis dieses Sparbetrages konnten wir die Vertragssumme für Ihren Bausparvertrag festlegen. Die Vertragssumme setzt sich aus den vereinbarten Sparbeträgen, Zinsen, staatlichen Bausparprämien und dem Darlehensteil zusammen. Das bedeutet, dass Sie spätestens am Ende der Laufzeit Ihres Bausparvertrages einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen haben. Achtung: Die Vertragssumme ist somit nicht Ihr angespartes Guthaben.

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