A
Allgemeine Bedingungen für das Bauspargeschäft (ABB) und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unternehmen, die viele ähnliche Verträge mit ihren Kunden und Lieferanten abschließen, fassen die allgemein gültigen Rechte und Pflichten häufig in einem einzigen Dokument zusammen — den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller Bausparkassen werden Allgemeine Bedingungen für das Bauspargeschäft (ABB) genannt und wurden von der Finanzmarkt Aufsichtsbehörde (FMA) genehmigt.
All-In-One Rate
Durch einen Zuschlag zur Rückzahlungsrate können auch bestimmte Kaufnebenkosten wie die Grundbuchseintragungsgebühr, Kosten für die Beglaubigung der Urkunde durch die s Bausparkasse sowie die eventuellen Kosten für die Liegenschaftsbewertung verteilt über die Laufzeit mitfinanziert werden. Diese Rate wird dann All-In-One Rate genannt.
Alternativverzinsung
Jener Zinssatz, den ein anderes Anlageprodukt (z.B. ein Sparbuch) im Vergleich zum Bausparvertrag haben muss, um nach Abzug der Steuern die gleiche Rendite zu erbringen. Bei der Berechnung werden die Verzinsung des Bausparvertrags und die Bausparprämie berücksichtigt.
Annuitätenzuschuss
Wenn Sie eine Förderung des Landes bekommen — etwa für Neubau oder Sanierung Ihres Eigenheims — bezahlt das Land nicht eine fixe Summe auf einmal, sondern übernimmt jeweils einen festgelegten Prozentsatz Ihrer Raten, die Sie für Ihr s Bauspardarlehen bezahlen.
Auszahlung eines s Bauspardarlehens
Die Auszahlung Ihres s Bauspardarlehens mit grundbücherlicher Sicherstellung erfolgt erst, nachdem das Pfandrecht ins Grundbuch eingetragen wurde oder Sie und ein Treuhänder den Treuhandauftrag unterschrieben haben.
B
Bausparcenter
Die s Bausparcenter sind Ihre Ansprechpartner der s Bausparkasse in den jeweiligen Bundesländern.
Bauspardarlehen
Die s Bauspardarlehen sind langfristige günstige Darlehen, die für Sie für Vorhaben in den Bereichen Bauen & Wohnen, Ausbildung und Pflege verwenden können. Bei s Bauspardarlehen profitieren Sie laut der Allgemeinen Bestimmungen für das Bauspargeschäft (ABB) von einer Zinssatzobergrenze von 6 % pro Jahr.
Bauspardarlehen mit Grundbuch
s Bauspardarlehen werden in der Regel hypothekarisch besichert, das heißt: Ein Pfandrecht der s Bausparkasse in der Höhe des Darlehens wird ins Grundbuch eingetragen. Für alle s Bauspardarlehen über 40.000 Euro pro Person ist das laut Gesetz zwingend notwendig.
Beim Bauspardarlehen mit Grundbuch ist eine Darlehenssumme von bis zu 260.000 Euro pro Person möglich.
Bauspardarlehen ohne Grundbuch
Für s Bauspardarlehen bis zu 40.000 Euro pro Person ist eine Eintragung der s Bausparkasse ins Grundbuch nicht notwendig.
Bauspardarlehenshöhe
Die beantragte bzw. ausbezahlte Summe Ihres s Bauspardarlehens.
Bauspardarlehenszinssatz
Für Ihr Bauspardarlehen vereinbaren wir zunächst einen fixen Zinssatz für eine bestimmte Zeit. Wir sprechen von der Fixzinsphase. Diese kann aktuell 20, 15 oder 6 Jahre dauern.
Nach Ablauf der Fixzinsphase wird Ihr Darlehen mit variablen Zinsen verzinst. Die Obergrenze dafür liegt laut den Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft bei 6 % pro Jahr.
Der variable Zinssatz eines Bauspardarlehens orientiert sich am Kapitalmarkt und wird einmal pro Jahr im Herbst für das folgende Jahr festgelegt.
Bausparguthaben
Ihr gesamtes Guthaben auf Ihrem s Bausparkonto, also das Geld, das Sie eingezahlt haben plus Zinsen und Bausparprämien.
Bausparidee
Ende des 18. Jahrhunderts waren leistbare Wohnungen in England Mangelware. Wohnungssuchende schlossen sich darum zu Gruppen zusammen, sammelten ihre Ersparnisse und vergaben an Bedürfte Darlehen für den Wohnungsbau. Wer das Geld bekam, bestimmte das Los. Je mehr Bausparer es gab, desto größer wurde die Zahl der Darlehen. Die s Bausparkasse wurde 1941 gegründet.
Bausparkonto (Ansparen)
Jedem Bausparvertrag teilen wir ein Konto zu — das Bausparkonto. Auf dieses Konto zahlen Sie ein, Kapitalertragssteuer und Kontoführungsspesen werden davon abgebucht und die jährlichen Prämien und Zinsen gutgeschrieben. Die Nummer des Bausparkontos ist gleichzeitig die Vertragsnummer des Bausparvertrages.
Bausparprämie
Die Bausparprämie ist eine staatliche Prämie, die Bausparen besonders attraktiv macht. Ihre Höhe wird jedes Jahr neu festgelegt und in Prozenten der Einzahlungssumme berechnet. Das heißt: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr Prämie erhalten Sie. Die maximale Summe, für die Sie eine Prämie bekommen, beträgt 1.200 Euro. Zahlen Sie mehr ein, erhalten Sie weiterhin Zinsen, aber keine zusätzliche Prämie mehr.
Bausparzinssatz
Der Bausparzinssatz ist der Zinssatz, mit dem Ihr Bausparguthaben, die Einzahlungen sowie die gutgeschriebenen Prämien verzinst werden. Dieser Zinssatz entspricht nicht dem Prämienprozentsatz der Bausparprämie.
D
Darlehenshöchstgrenze
Die maximale Darlehenshöhe für ein s Bauspardarlehen beträgt seit 1. August 2023 pro Person 260.000 Euro bzw. als Paar 520.000 Euro. Davor lag die Darlehenshöchstgrenzen bei 240.000 Euro pro Person bzw. für Paar 480.000 Euro.
Darlehenshöhe
Die Darlehenshöhe ist die die beantragte bzw. ausbezahlte Darlehenssumme.
Darlehenskonto
Darlehensnehmer:in
Die Darlehensneher:in kann eine natürliche und juristische Personen sein. Pro Bausparfinanzierung kann es auch Darlehensnehmer:innen geben.
Ein Beispiel: Sie und Ihre Partner:in
Darlehenszinssatz
Für das Bauspardarlehen wird zunächst für eine bestimmte Zeit ein fixer Zinssatz vereinbart, der sodann in einen variablen Zinssatz (mit Obergrenze von 6,0 % p.a. gemäß AGB) übergeht. Der variable Zinssatz eines Bauspardarlehens orientiert sich am Kapitalmarkt und wird einmal pro Jahr im Herbst für das folgende Jahr festgelegt.
Darlehens-Zinssatzobergrenze
Dynamische Gewinnoption
Wenn Sie möchten, passen wir Ihre Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag jährlich automatisch an. Ob Sie jedes Jahr um 3, 5 oder 10 Euro mehr als im Vorjahr sparen wollen, bestimmen Sie. Diese dynamische Gewinnoption gibt es beim s Bausparen mit speziellem Einstiegszinssatz und variabler Verzinsung, wenn Sie per SEPA-Lastschrift-Mandat (Kontoeinzugsermächtigung) einzahlen.
Dynamische Rate
Bei dieser Variante für die Rückzahlung Ihres s Bauspardarlehens wird die monatliche Rate während der gesamten Laufzeit jährlich um 2 % angehoben.
E
Effektivzinssatz
Der Effektivzinssatz bezeichnet die effektiven (= tatsächlichen) jährlichen Kosten eines Bausparvertrages oder eines Bauspardarlehens. Für die Berechnung werden auch Nebenkosten wie die Kontoführungsspesen mit einberechnet. Bei einem s Bauspardarlehen werden zusätzlich sämtliche anfallenden Kosten mit Ausnahme öffentlicher Abgaben und Prämien für eine eventuelle Risikoversicherung berücksichtigt.
Einlagensicherung
Ihre Einlagen sind bis zu 100.000 Euro bei der s Bausparkasse sicher. Auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass die s Bausparkasse in finanzielle Schwierigkeiten gerät, zahlungsunfähig wird und Konkurs anmelden muss.
F
Finanzierungszwecke
Mit Ihrem s Bauspardarlehen können Sie Vorhaben in den Bereichen Bauen, Wohnen, Sanieren und Renovieren, Bildung und Pflege verwirklichen.
G
Gesetzliche Bindungsfrist
Für einen prämienbegünstigten Bausparvertrag gibt es eine gesetzliche Bindungsfrist von 6 Jahren. Wenn Sie Ihr angespartes Bausparguthaben ganz oder teilweise vor dem Ablauf dieser 6 Jahre abheben, werden die Bausparprämie und teilweise auch die Zinsen für den abgehobenen Betrag von Ihrem Guthaben abgezogen. Zudem wird eine Kündigungsgebühr verrechnet. Für die Bausparprämie gilt folgende Ausnahme: Wenn das Guthaben widmungsgemäß verwendet wird, kann die Bausparer:in die Prämie trotzdem behalten. Eine widmungsgemäße Verwendung ist die Erhaltung und Schaffung von Wohnraum sowie Bildungs- oder Pflegemaßnahmen.
Goldenes Bausparen, Goldener Vertrag
Wenn Sie 7.200 Euro besitzen, die Sie anlegen möchten, ist das Goldene Bausparen für Sie ideal. Hier zahlen Sie einmalig einen größeren Betrag ein und profitieren sechs Jahre lang von guten Zinsen.
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in das alle inländischen Grundstücke, deren Eigentümer und eventuell bestehenden Belastungen (Pfandrechte, Vorkaufsrechte, Wohnrechte etc.) und Beschränkungen (z.B. Belastungs- und Veräußerungsverbote) eingetragen sind. Das Grundbuch wird von jenem Bezirksgericht geführt, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Bei den Bezirksgerichten, bei Rechtsanwälten und Notaren und auch übers Internet kann jeder Einblick ins Grundbuch erhalten.
Grundbücherliche Sicherstellung
s Bauspardarlehen werden in der Regel hypothekarisch besichert, das heißt: Ein Pfandrecht der s Bausparkasse in der Höhe des Darlehens wird ins Grundbuch eingetragen. Für alle s Bauspardarlehen über 40.000 Euro pro Person ist das laut Gesetz zwingend notwendig.
H
Haushaltsrechnung
Eine Haushaltsrechnung stellt Ihre Ausgaben und Ihre Einnahmen in einem bestimmten Zeitraum gegenüber. Es hilft Ihnen bei der Planung Ihrer finanziellen Möglichkeiten, weil es zeigt, welches Geld Ihnen z.B. pro Monat für die Rückzahlung Ihres s Bauspardarlehens als frei verfügbares Einkommen übrig bleibt.
K
Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragssteuer (KESt) ist eine Steuer auf Gewinne aus Kapitalerträgen, z.B. auf die Zinsen Ihres s Bausparvertrages. In Österreich beträgt die Kapitalertragsteuer 25 % und wird von den gutgeschriebenen Zinsen am Ende des Jahres eingehoben. Der Kapitalertragssteuer unterliegen alle Sparformen. Die Bausparprämie ist jedoch Kapitalertragssteuer-frei.
KESt
Kontoauszug
Zu Jahresbeginn, zwischen Jänner und Februar, informieren wir Sie über den Stand Ihres Bauspar- bzw. Darlehenskontos in Form eines Kontoauszugs.
Kontoführungsgebühr
Die Kontoführungsgebühr für Ihr Bauspar- bzw. Darlehenskonto wird jährlich verrechnet.
Kontonummer
Die Kontonummer Ihres Bausparvertrages ist zugleich die Vertragsnummer Ihres Bausparvertrages.
L
Laufzeit eines Bauspardarlehens
Für hypothekarisch sichergestellte Bauspardarlehen, also Bauspardarlehen mit Grundbucheintragung, beträgt die maximale Laufzeit bis zu 35 Jahre. Für Darlehen ohne hypothekarische Sicherstellung, also Darlehen ohne Grundbucheintragung, beträgt die maximale Laufzeit bis zu 10,5 Jahre.
P
Pauschalrate, Standardrate
Mit der Pauschalrate (auch Standardrate oder Tilgungsrate) zahlen Sie monatlich gleichbleibende Summen des ausgeborgten Geldes und der angefallenen Zinsen zurück, bis Ihr Darlehen vollständig zurückgezahlt ist.
Platin Bausparen
Beim Platin Bausparen zahlen Sie einmalig mindestens 25.000 Euro ein. Der Bausparvertrag läuft 6 Jahre. In der Zeit wird Ihr Sparbetrag jährlich verzinst und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern..
Diese Sparform kann mit und ohne staatlicher Prämie abgeschlossen werden.
s Bausparen
Das s Bausparen ist ein prämienbegünstigter Bausparvertrag mit variabler Verzinsung und einer Laufzeit von 6 Jahren.
In den Allgemeinen Bedingungen des Bauspargeschäfts finden Sie alle Infos unter dem Begriff Plus-Bausparen.
Prämie
Die Bausparprämie ist eine staatliche Prämie, die Bausparen besonders attraktiv macht. Ihre Höhe wird jedes Jahr neu festgelegt und in Prozenten der Einzahlungssumme berechnet. Das heißt: Je mehr sie einzahlen, desto mehr Prämie erhalten Sie. Die maximale Summe, für die Sie eine Prämie bekommen, beträgt 1.200 Euro. Zahlen Sie mehr ein, erhalten Sie weiterhin Zinsen, aber keine zusätzliche Prämie mehr.
Prämienbegünstigte Einzahlungen
Die Einzahlungen auf einen Bausparvertrag werden jährlich vom Staat durch eine Bausparprämie gefördert. Die maximalen jährlichen geförderten Einzahlungen betragen seit 1. Jänner 2009 pro Person 1.200 Euro.
Prämienbegünstigter Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag, der alle Bedingungen für den Erhalt der Bausparprämie erfüllt, wird ein prämienbegünstigter Bausparvertrag genannt.
Prämienrückrechnung
Wenn Sie Ihr angespartes Bausparguthaben vor dem Ablauf der gesetzlichen 6-jährigen Bindungsfrist abheben, wird die Bausparprämie für den abgehobenen Betrag wieder abgezogen. Ausnahme: Sie verwenden das abgehobene Geld für Projekte in den Bereichen Bauen, Wohnen, Renovieren, Sanieren, Bildung oder Pflege.
Prämienprozentsatz
Der Prozentsatz der Bausparprämie orientiert sich an der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen und wird jährlich im November vom Bundesminister für Finanzen für das folgende Jahr festgelegt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und im Internet veröffentlicht. Die Bandbreite liegt zwischen 1,5 % und 4 %.
R
Rendite
Die Rendite ist das Verhältnis der Auszahlungen zu den Einzahlungen einer Geld- bzw. Kapitalanlage und wird meist in Prozent und jährlich angegeben. Sie gibt also Auskunft über den Erfolg einer Anlageform.
Rückzahlung eines s Bauspardarlehens
Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl:
- Standardrate (Pauschalrate):
Bei gleich bleibendem Zinsniveau bleiben auch die Raten über die gesamte Laufzeit in etwa gleich hoch. Das macht die Planung Ihres Haushaltsbudgets leicht. - Dynamische Rate:
Die Raten sind anfangs niedrig und steigen jährlich an. Diese Variante ist für alle interessant, die mit einem in Zukunft steigenden Einkommen rechnen. - Zinsenrate:
Am Anfang zahlen Sie nur die Zinsen Ihres Kredits. Spätestens ab der Hälfte der Laufzeit zahlen Sie zusätzliche auch Beträge für die Tilgung des Darlehens zurück.
S
Sekundärmarktrendite
Die Sekundärmarktrendite (SMR) gibt die durchschnittliche Rendite aller auf dem österreichischen Sekundärmarkt befindlichen Anleihen zum jeweiligen Stichtag an. Sie diente bis zum 1. April 2015 zur Ermittlung der Bausparprämie, wurde dann aber durch die die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) abgelöst.
Staatliche Prämie
Stammkund:in
Bausparer:innen werden bei monatlicher Einzahlung voraussichtlich mit Ende der Laufzeit bzw. bei einem Einmalerlag etwa 2 Jahrenach der Einzahlung zu Stammkund:innen. Ganz automatisch.
Als Stammkund:in profitieren Sie von einem günstigeren Stammkundenzinssatz, falls Sie ein Darlehen aufnehmen möchten. Auch die Kosten der Eigenmittelbeschaffung für das Zehnfache des vorhandenen Bausparguthabens fallen weg.
Standardrate
T
Tilgungsdarlehen
Wird ein Darlehen mittels einer Tilgungsrate zurückgezahlt, spricht man von einem Tilgungsdarlehen
Tilgungsrate
Eine regelmäßige und gleichbleibende Rückzahlungsrate ist eine Tilgungsrate bzw. eine Pauschalrate. Mit der Pauschalrate (= Tilgungsrate) werden Zinsen und Kapital getilgt.
U
UDRB
Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen – Nachfolgeindikator der bisherigen Sekundärmarktrendite (SMR).
Wie wird die UDRB bekannt gegeben?
Berechnet wird die UDRB durch die Oestereichische Nationalbank
(OeNB). Die UDRB-Tageswerte der Vorwoche werden jeweils am Freitag der
Folgewoche auf der OeNB-Website veröffentlicht – beginnend mit 10. April
2015.
Was wird durch die UDRB ersetzt?
- SMR Bund
- SMR Emittenten Gesamt
- SMR Inländische Emittenten
- SMR Inländische Nichtbanken, die bisher als Referenzzinssätze für Gesetze und Verträge dienten
Umschuldung
Ein bestehender Kredit / ein bestehendes Darlehen bei einem Kreditinstitut kann auf ein s Bauspardarlehen der s Bausparkasse umgeschuldet werden, sofern die bisherige Finanzierung den Verwendungszweck "wohnwirtschaftliche Maßnahmen" hatte.
V
Variable Verzinsung
Bei der variablen Verzinsung eines Bausparvertrages bzw. eines Bauspardarlehens wird der Zinssatz jedes Jahr am 1. 1. angepasst und gilt sodann für das gesamte folgende Kalenderjahr.
Verkehrswert einer Immobilie
Der Verkehrswert ist der zum Zeitpunkt der Besichtigung gegenwärtige Marktwert der Immobilie und ist abhängig von bestehenden grundbücherlichen Belastungen, Lage, Infrastruktur, Wohnqualität etc. Die Höhe der möglichen Darlehenssumme für ein s Bauspardarlehen ist vom Verkehrswert der Immobilie abhängig, da aufgrund des Bausparkassengesetzes die s Bausparkasse maximal 80 % des Verkehrswertes an Darlehen vergeben darf.
Verlängerung der Prämienbegünstigung
Auch nach der gesetzlichen 6-jährigen Laufzeit eines Bausparvertrages kann prämienbegünstigt weitergespart werden, sofern kein anderer neuer prämienbegünstigter Bausparvertrag abgeschlossen wurde.
Vermittlungsentgelt beim Bauspardarlehen
Die Kosten für die Vertragserstellung sind einmalig vor Vertragsbeginn fällig und werden in Form eines Prozentsatzes der Darlehenssumme berechnet.
Vertragsinhaber:in
Die Vertragsinhaber:in ist die Vertragspartner:in der s Bausparkasse beim Bausparvertrag und kann eine natürliche oder juristische Person sein. Sie ist die Anspruchsberechtigte aus dem Bausparvertrag (bei Minderjährigkeit vertreten durch die gesetzliche Vertreter:in).
Verwendungszwecke des Bausparens
Das Bausparen in seiner ursprünglichen Form diente ausschließlich der Erhaltung bzw. Schaffung von Wohnraum (insbesondere Kauf, Neubau, Sanierung). Seit 2005 wurde der Verwendungszweck um Bildungs- und Pflegemaßnahmen erweitert. Das bedeutet: Wenn Sie vor dem Ablauf der gesetzlichen 6-jährigen Bindungsfrist eines Bausparvertrages Ihr angespartes Geld benötigen, können Sie es nicht nur für Projekte in den Bereichen Bauen, Wohnen, Sanieren, Renovieren verwenden, sondern auch für Bildungs- und Pflegemaßnahmen — ohne Ihre Bausparprämie zu verlieren. Ebenso dürfen wir zur Finanzierung aller dieser Bereiche ein s Bauspardarlehen an Sie vergeben.
Beispiele für den Verwendungszweck Bauen, Wohnen & Sanieren:
- Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung
- Thermische Sanierungsmaßnahmen des Eigenheims
- Dachbodenausbau
- Baukostenanteile von Miet-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen
- Kleingärten zum ganzjährigen Wohnen
Volle Prämienausnützung
Die maximale prämienbegünstigte Einzahlung pro Jahr beträgt seit 1. Jänner 2009 1.200 Euro, das entspricht einer monatlichen Einzahlung von 100 Euro. Wenn Sie in einem Jahr genau 1.200 Euro einzahlen, nützen Sie die Prämie voll aus und erhalten die maximale Bausparprämie.
Voraussetzungen für die Bausparprämie
Die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Prämie sind im Einkommenssteuergesetz geregelt:
- Die Bausparer:in hat einen Wohnsitz im Inland.
- Die Bausparer:in ist eine natürliche Person (juristische Personen erhalten keine Prämie).
- Die 6-jährige Laufzeit des Bausparvertrages wird eingehalten.
- Die Bausparer:in hat im Abschlusszeitpunkt keinen weiteren prämienbegünstigten Bausparvertrag (auch bei einer anderen Bausparkasse): Pro Person kann nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag abgeschlossen werden. Sollte eine Person mehrere Bausparverträge abschließen, erhält sie die Bausparprämie nur für einen Vertrag.
W
Weitere Vertragsinhaber:in
Wird ein Bausparvertrag von 2 Personen unterschrieben, ist die 2. Person eine weitere Vertragsinhaber:in und scheint auch auf dem jährlichen Kontoauszug auf. Beide Vertragsinhaber:innen haben die gleichen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.
Wertanpassung
Der monatliche Sparbetrag erhöht sich jährlich automatisch um 4 % des zuletzt gültigen Spatbetrages. Damit steigt der Ertrag entsprechend. Die Wertanpassung ist bei Sparbeträgen unter 100 Euro monatlich möglich.
Widmungsgemäße Verwendung der Bausparprämie
Wohnbauförderung
Jedes Bundesland bietet eigene Förderungen für z.B. Neubau, Kauf und Sanierung des Eigenheims. Gerne informieren Sie unsere Finanzierungsexpert:innen darüber oder Sie kontaktieren die Förderstelle Ihres Bundeslandes.
Z
Zinsen eines Bauspardarlehens
Die Zinsen eines Bauspardarlehens werden vierteljährlich im Nachhinein verrechnet und sind nur von dem Betrag zu bezahlen, der noch nicht zurückgezahlt wurde.
Zinsen eines Bausparvertrages
Sie erhalten Zinsen für Ihr Bausparguthaben, für alle geleisteten Einzahlungen sowie für die gutgeschriebene Bausparprämie. Die Zinsen werden am Jahresende Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben.
Zinsenrate
Mit einer Zinsenrate können Sie Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen zu Beginn gering halten, da für den von Ihnen gewählten Zeitraum von 7 bis 120 Monate (maximal bis zur Hälfte der Gesamtlaufzeit) nur die anfallenden Zinsen zu bezahlen sind. Mit Ablauf der Zinszahlungsphase erfolgt eine automatische Umstellung auf Tilgungsraten.
Zinssatzobergrenze
Für das s Bauspardarlehen gilt eine fixe Zinssatzobergrenze von 6 % gemäß ABB - ohne Zusatzkosten! Das heißt: Auch wenn die Kreditzinsen in den nächsten 35 Jahren wieder in Schwindel erregende Höhen steigen sollten, sind Sie auf der sicheren Seite.
Zwölftel-Regelung
Wenn Sie im 6. Jahr Ihres Bausparvertrags Ihr Geld vorzeitig abheben, bekommen Sie nicht die gesamte Bausparprämie für das ganze Jahr gutgeschrieben: Sie erhalten nur den Anteil, der der Anzahl der abgeschlossenen Monate entspricht, in denen das Geld auf Ihrem Bausparkonto eingezahlt war.
Beispiele:
- Wenn Sie Ihr Geld Mitte April abheben, erhalten Sie nur 3/12 der Jahresprämie.
- Wenn Sie Ihr Geld Anfang Mai abheben, erhalten Sie 4/12 der Jahresprämie.