Ihre Bausparprämie

Bausparen wird vom Staat gefördert

Sie bekommen jedes Jahre zusätzlich zu Ihren Sparzinsen eine staatliche Bausparprämie. Diese Prämie beträgt 1,5 % bis 4 %. Pro Person werden bis zu 1.200 Euro Ihrer Einzahlungen pro Jahr gefördert.

Das bedeutet: Sie erhalten jährlich zusätzlich zu Ihren Zinsen zwischen 18 und 48 Euro Prämie vom Staat. Wie hoch der Betrag Ihrer staatlichen Prämie ist, hängt von der tatsächlich festgelegten Höhe ab. Die Höhe hängt von der tatsächlich festgelegten Höhe ab.
Bei einem Bausparvertrag mit 6 Jahren Laufzeit und einer monatlichen Sparrate von 100 Euro ekommen Sie insgesamt zwischen 108 und 288 Euro Bausparprämie zusätzlich zu Ihren Zinsen.

Ihre Bausparprämie beträgt 2025 bis zu 18 Euro 

Die Bausparprämie wird jedes Jahr am 30. November für das nächste Jahr festgelegt. Im Jahr 2025 beträgt die Prämie 1,5 % Ihrer Einzahlungen. Somit können Sie bis zu 18 Euro zusätzlich zu Ihren Zinsen erhalten.

Die Voraussetzungen für den Erhalt Ihrer Bausparprämie laut Einkommenssteuergesetz:

  • Der Bausparvertrag bleibt grundsätzlich bis zum Ende der 6-jährigen Laufzeit bestehen.
  • Nur ein Bausparvertrag pro Person kann prämienbegünstigt sein.
  • Einzahlungen bis zu 1.200 Euro pro Jahr pro Person werden gefördert.
  • Der Bausparvertrag wird auf eine natürliche Person abgeschlossen.
  • Sie sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig.

Die Voraussetzungen für den Erhalt Ihrer Bausparprämie laut Einkommenssteuergesetz:

  • Der Bausparvertrag bleibt grundsätzlich bis zum Ende der 6-jährigen Laufzeit bestehen.
  • Nur ein Bausparvertrag pro Person kann prämienbegünstigt sein.
  • Einzahlungen bis zu 1.200 Euro pro Jahr pro Person werden gefördert.
  • Der Bausparvertrag wird auf eine natürliche Person abgeschlossen.
  • Sie sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig.

Umstellung Sekundärmarktrendite seit 1. April 2015

Die Sekundärmarktrendite (SMR) wurde durch die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) ersetzt.

Mit Ende März 2015 hat die Oesterreichische Kontrollbank die Berechnung der SMR eingestellt. Als Nachfolgeindikator hat der Gesetzgeber gemäß Bundesgesetz die UDRB festgelegt.

Wie wird die UDRB bekannt gegeben?

Berechnet wird die UDRB durch die Oestereichische Nationalbank (OeNB). Die UDRB-Tageswerte der Vorwoche werden jeweils am Freitag der Folgewoche auf der OeNB-Website veröffentlicht – beginnend mit 10. April 2015.

Was wird durch die UDRB ersetzt?

  • SMR Bund
  • SMR Emittenten Gesamt
  • SMR Inländische Emittenten
  • SMR Inländische Nichtbanken, die bisher als Referenzzinssätze für Gesetze und Verträge dienten

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