Ermittlung der variablen Verzinsung für das Darlehen und Ansparen
Ermittlung der variablen Verzinsung für das Darlehen
Stand: 01.01.2024
Achtung: diese Information gilt nur für Neuabschlüsse der Darlehensverträge mit variabler Verzinsung ab 04.10.2019
Die variable Verzinsung wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt und wird in dem diesem Kalenderjahr vorangehenden Berechnungsjahr wie folgt ermittelt:
Indikator ist der Wert des 12-Monats-Euribor für den Stichtag 15. November (bzw. für den folgenden Banktag) des Berechnungsjahres. Sollte dieser Indikator auf einen Wert unter 0 % fallen, wird für die Zinssatzanpassung ein Wert von 0 % herangezogen (dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern). Dieser Indikator wird um bis zu 300 Basispunkte (bzw. bis zu 350 Basispunkte bei Darlehen, die eine endfällige Kapitaltilgung enthalten und bei Darlehen ohne grundbücherliche Besicherung) erhöht und auf Zehntel-Prozentpunkte kaufmännisch auf- oder abgerundet.
Die Tagessätze für den 12-Monats-Euribor werden auf der Website des European Money Markets Institute (www.emmi-benchmarks.eu) unter „Euribor/Rates/Maturity 12 Months“ veröffentlicht. Sollte es in Zukunft zu einer Veröffentlichung dieses Indikators an anderer Stelle oder in anderer Form kommen, sind die neuen Veröffentlichungen für die Zinsanpassung heranzuziehen, wobei dem Bausparer dieser Indikator auf Anfrage mitgeteilt wird.
Zusätzlich kann eine Untergrenze von 1 % bis 3 % und eine Obergrenze von 6 % jährlich vereinbart werden („Zinsbandbreite“). Bei Darlehen ohne grundbücherliche Sicherstellung und bei solchen mit endfälliger Kapitaltilgung: Untergrenze von 3 % bis 5 % und Obergrenze von 6 % jährlich. Diese Zinsbandbreite kann für bis zu 20 Jahre ab Zuteilung vereinbart werden. Die konkrete Dauer der Begrenzung des Zinssatzes sowie eine allfällige Zinsbandbreite werden in der Schuldurkunde vereinbart. Die Anpassung des Darlehenszinssatzes anhand der genannten Kriterien erfolgt einmal jährlich, und zwar mit Wirkung ab 1. 1. des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Kalenderjahr. Im Jahr des Auslaufens der Zinssatzbandbreite erfolgt die Zinssatzanpassung auch unterjährig. Die Änderung des Zinssatzes wird dem Bausparer vor Wirksamwerden schriftlich unter gleichzeitiger Bekanntgabe der sich bei gleichbleibender Vertragslaufzeit ergebenden neuen Rate bekannt gegeben
Mehr Informationen siehe ABBs Darlehen und Tarifblätter.
Ermittlung der variablen Verzinsung für das Ansparen
Stand: 01.01.2024
Achtung: diese Information gilt nur für Neuabschlüsse der Ansparverträge mit variabler Verzinsung ab 01.01.2020
Die variable Verzinsung wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt und in dem diesem Kalenderjahr vorangehenden Berechnungsjahr wie folgt ermittelt:
80 % des Wertes des 12-Monats-Euribor für den Stichtag 15. November (bzw. für den folgenden Banktag) des vorangehenden Berechnungsjahres wird um 100 Basispunkte vermindert und auf Zehntel-Prozentpunkte kaufmännisch auf- oder abgerundet. Der so ermittelte Zinssatz ist mit einer Untergrenze von 0,10 % und einer Obergrenze von 4,25 % für die Verzinsung des folgenden Kalenderjahres anzuwenden.
Die Tagessätze für den 12-Monats-Euribor werden auf der Website des European Money Markets Insitute (www.emmi-benchmarks.eu) unter „Euribor/Rates/Maturity 12 Months“ veröffentlicht. Sollte es in Zukunft zu einer Veröffentlichung dieses Indikators an anderer Stelle oder in anderer Form kommen, sind die neuen Veröffentlichungen für die Zinsanpassung heranzuziehen, wobei dem Bausparer dieser Indikator auf Anfrage mitgeteilt wird.
Die Anpassung des Einlagenzinssatzes anhand der genannten Kriterien erfolgt einmal jährlich, und zwar mit Wirkung ab 1.1. des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Kalenderjahr. Der geänderte Zinssatz wird dem Bausparer mit der jährlichen Kontomitteilung bekannt gegeben.
Mehr Informationen siehe ABBs Ansparen und Tarifblätter.
ABBs
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unseren Anspar- und Darlehensprodukten zugrunde liegen:
Ermittlung der variablen Verzinsung für das Darlehen
Stand: 01.01.2024
Achtung: diese Information gilt nur für Neuabschlüsse der Darlehensverträge mit variabler Verzinsung ab 04.10.2019
Die variable Verzinsung wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt und wird in dem diesem Kalenderjahr vorangehenden Berechnungsjahr wie folgt ermittelt:
Indikator ist der Wert des 12-Monats-Euribor für den Stichtag 15. November (bzw. für den folgenden Banktag) des Berechnungsjahres. Sollte dieser Indikator auf einen Wert unter 0 % fallen, wird für die Zinssatzanpassung ein Wert von 0 % herangezogen (dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern). Dieser Indikator wird um bis zu 300 Basispunkte (bzw. bis zu 350 Basispunkte bei Darlehen, die eine endfällige Kapitaltilgung enthalten und bei Darlehen ohne grundbücherliche Besicherung) erhöht und auf Zehntel-Prozentpunkte kaufmännisch auf- oder abgerundet.
Die Tagessätze für den 12-Monats-Euribor werden auf der Website des European Money Markets Institute (www.emmi-benchmarks.eu) unter „Euribor/Rates/Maturity 12 Months“ veröffentlicht. Sollte es in Zukunft zu einer Veröffentlichung dieses Indikators an anderer Stelle oder in anderer Form kommen, sind die neuen Veröffentlichungen für die Zinsanpassung heranzuziehen, wobei dem Bausparer dieser Indikator auf Anfrage mitgeteilt wird.
Zusätzlich kann eine Untergrenze von 1 % bis 3 % und eine Obergrenze von 6 % jährlich vereinbart werden („Zinsbandbreite“). Bei Darlehen ohne grundbücherliche Sicherstellung und bei solchen mit endfälliger Kapitaltilgung: Untergrenze von 3 % bis 5 % und Obergrenze von 6 % jährlich. Diese Zinsbandbreite kann für bis zu 20 Jahre ab Zuteilung vereinbart werden. Die konkrete Dauer der Begrenzung des Zinssatzes sowie eine allfällige Zinsbandbreite werden in der Schuldurkunde vereinbart. Die Anpassung des Darlehenszinssatzes anhand der genannten Kriterien erfolgt einmal jährlich, und zwar mit Wirkung ab 1. 1. des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Kalenderjahr. Im Jahr des Auslaufens der Zinssatzbandbreite erfolgt die Zinssatzanpassung auch unterjährig. Die Änderung des Zinssatzes wird dem Bausparer vor Wirksamwerden schriftlich unter gleichzeitiger Bekanntgabe der sich bei gleichbleibender Vertragslaufzeit ergebenden neuen Rate bekannt gegeben
Mehr Informationen siehe ABBs Darlehen und Tarifblätter.
Ermittlung der variablen Verzinsung für das Ansparen
Stand: 01.01.2024
Achtung: diese Information gilt nur für Neuabschlüsse der Ansparverträge mit variabler Verzinsung ab 01.01.2020
Die variable Verzinsung wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt und in dem diesem Kalenderjahr vorangehenden Berechnungsjahr wie folgt ermittelt:
80 % des Wertes des 12-Monats-Euribor für den Stichtag 15. November (bzw. für den folgenden Banktag) des vorangehenden Berechnungsjahres wird um 100 Basispunkte vermindert und auf Zehntel-Prozentpunkte kaufmännisch auf- oder abgerundet. Der so ermittelte Zinssatz ist mit einer Untergrenze von 0,10 % und einer Obergrenze von 4,25 % für die Verzinsung des folgenden Kalenderjahres anzuwenden.
Die Tagessätze für den 12-Monats-Euribor werden auf der Website des European Money Markets Insitute (www.emmi-benchmarks.eu) unter „Euribor/Rates/Maturity 12 Months“ veröffentlicht. Sollte es in Zukunft zu einer Veröffentlichung dieses Indikators an anderer Stelle oder in anderer Form kommen, sind die neuen Veröffentlichungen für die Zinsanpassung heranzuziehen, wobei dem Bausparer dieser Indikator auf Anfrage mitgeteilt wird.
Die Anpassung des Einlagenzinssatzes anhand der genannten Kriterien erfolgt einmal jährlich, und zwar mit Wirkung ab 1.1. des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Kalenderjahr. Der geänderte Zinssatz wird dem Bausparer mit der jährlichen Kontomitteilung bekannt gegeben.
Mehr Informationen siehe ABBs Ansparen und Tarifblätter.
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