Informationen zur Einlagensicherung
Hier können Sie die Änderungen der letzten Jahre zur Einlagensicherung nachlesen:
Änderungen mit November 2021
Mit 15. November 2021 ist die s Bausparkasse dem Haftungsverbund der österreichischen Sparkassengruppe beigetreten. Damit rückt die s Bausparkasse noch näher an die Sparkassengruppe heran. Das institutsbezogene Sicherungssystem, das seit 1.1.2019 als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem anerkannt ist, umfasst somit auch die s Bausparkasse.
Das bedeutet: Einlagen bei der s Bausparkasse sind seit 15. November 2021 durch die Sparkassen-Haftungs GmbH geschützt. Davor waren die Einlagen bei der s Bausparkasse durch die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. geschützt.
Für unsere KundInnen hat dieser Wechsel der Einlagensicherungseinrichtung keine Auswirkungen.
Änderungen mit August 2015
Im August 2015 ist das neue Gesetz zu Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG) in Kraft getreten.
Kundeneinlagen sind wie bisher bis 100.000 Euro pro Kund:in und Bank gesichert. In manchen Fällen sogar bis 500.000 Euro.
Was hat sich geändert?
Wir haben die wesentlichen Punkte und Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Sind meine Wertpapiere durch die Einlagensicherung abgesichert?
Die Absicherung der Wertpapiere wird in Österreich durch die die gesetzliche Anlegerentschädigung geregelt. Wertpapiere, die auf einem Kundendepot liegen, werden von der Bank grundsätzlich nur verwahrt. Sie sind Ihr Eigentum und müssen Ihnen jederzeit ausgezahlt oder auf ein anderes Depot übertragen werden – auch im Sicherungsfall. Sollte das wider Erwarten nicht möglich sein, so kommt die Anlegerentschädigung zu tragen. Dabei sind die betroffenen Wertpapiere bis zu maximal 20.000 Euro gesichert. Als juristische Personen erhalten Sie 90 % der Forderungen – aber ebenfalls höchstens 20.000 Euro.
Guthaben, die sich auf Ihren Konten befinden, werden durch die Einlagensicherung abgedeckt, z. B. Guthaben von Ausschüttungen auf Wertpapier-Verrechnungskonten.
In welchen Fällen schützt mich die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung schützt Sie, wenn Ihr Erspartes von der Bank nicht ausbezahlt wird, weil:
- über das Geldinstitut der Konkurs eröffnet wurde,
- die Geschäftsaufsicht verhängt wurde,
- eine Zahlungseinstellung verfügt wurde oder
- die FMA festgestellt hat, dass ein Kreditinstitut aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, fällige Einlagen zurückzuzahlen, und gegenwärtig keine Aussicht besteht, dass das Institut dazu künftig in der Lage sein wird.
Für welche Konten gilt die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung gilt wie bisher für
- Sparkonten und Sparbücher
- Zahlungsverkehrskonten
- Wertpapier-Verrechnungskonten
- Bausparkonten
Welche Konten sind von der Einlagensicherung nicht betroffen?
Nicht gesichert sind wie bisher:
- Wertpapier-Depots - dazu erfahren Sie mehr unter "Sind meine Wertpapiere durch die Einlagensicherung abgesichert?"
- Einlagen von institutionellen Kund:innen, wie z.B. Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften, Pensions- und Rentenfonds
- Einlagen von Bund, Ländern und Gemeinden
Für wen gilt die Einlagensicherung?
- Wie bisher sind Einlagen von allen Kund:innen gesichert.
- Neu: Bei Kommerzkund:innen sind künftig auch Einlagen von großen Kapitalgesellschaften gesichert (gemäß § 221 Absatz 3 UGB).
Wie erfolgt bei der Einlagensicherung die Auszahlung der Entschädigung?
- Die Entschädigungszahlung erfolgt, ohne dass sie beantragt werden muss.
- Für die Auszahlung stehen künftig zusätzlich auch Fonds zur Verfügung.
- Die Banken zahlen in diese Fonds schrittweise bis 2024 ein.
- Die bisherige geteilte Haftung für die Einlagensicherungentfällt (je zur Hälfte die Republik Österreich und die jeweilige Bank)
- Durch die vielfältigen Finanzierungsinstrumente ergibt sich insgesamt eine Stärkung des Systems.
- Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen.
Welche Einlagen sind gesichert?
- Wie bisher sind Einlagen bis 100.000 Euro pro Kund:in und Bank gesichert. Dieser Betrag gilt grundsätzlich auch bei Gemeinschaftskonten je Kund:in, dh. z.B. bei Bausparverträgen mit zwei Vertragsinhabern sind bis zu 100.000 Euro pro Vertragsinhaber:in gesichert.
- Neu: In Sonderfällen gilt für maximal 12 Monate eine erhöhte Einlagensicherung von bis zu 500.000 Euro – etwa bei Abfertigungsauszahlung oder bei privaten Immobilientransaktionen.
- Neu: Auch Einlagen in allen Fremdwährungen sind gesichert.
Diese Information basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss.